Für Praxen, Zahnärzte, Apotheken und Heilberufe mit Fokus auf Praxisgründung, KV-Abrechnung und Fachberater-Nachweisen.
Alle 298 aufgeführten Kanzleien sind im amtlichen Berufsregister (BStBK) mit
Registernummer geführt — keine Platzierung gegen Bezahlung.
Praxen, Zahnärzte, Apotheken und Heilberufe unterliegen besonderen Regeln – etwa bei KV-Abrechnung, Praxisgründung, Berufsausübungsgemeinschaften oder der Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen. Ein Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV) weist diese Spezialisierung formal nach.
Diese Übersicht umfasst Steuerberatung für Arztpraxen, Zahnärzte, Apotheken, Therapeuten und weitere Heilberufe — von der Praxisgründung über die KV-Abrechnung bis zur Berufsausübungsgemeinschaft.
Steuerliche Besonderheiten
Heilberufe rechnen unter einer Umsatzsteuerbefreiung ab, die nicht die Person, sondern die einzelne Leistung betrifft. Genau an dieser Grenze — Heilbehandlung oder nicht — entstehen die teuren Fehler, von IGeL-Leistungen bis zum Gutachten.
§ 4 Nummer 14 UStG: die Befreiung hängt an der Leistung, nicht am Berufsstand
Steuerfrei sind „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden“. Maßgeblich ist der therapeutische Zweck der einzelnen Leistung. Das Gesetz nennt selbst eine Ausnahme: Zahnprothesen und kieferorthopädische Apparate sind nicht befreit, soweit der Unternehmer sie selbst hergestellt oder wiederhergestellt hat. Praxen mit Selbstzahlerleistungen, Gutachten oder Vorträgen führen deshalb faktisch zwei Umsatzkreise.
Freiberuflich statt gewerblich: was das für die Praxis bedeutet
Ärztinnen, Zahnärzte und Tierärzte zählen nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG ausdrücklich zu den freien Berufen. Die Einkünfte unterliegen damit nicht der Gewerbesteuer — vorausgesetzt, die Berufsträgerin wird „auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig“. Angestellte Fachkräfte sind zulässig, solange diese Leitung erhalten bleibt. Wo eine Praxis wächst, entscheidet dieser Satz über die Gewerbesteuerpflicht des gesamten Gewinns.
Fachberater für das Gesundheitswesen: ein nachprüfbarer Titel
Anders als eine selbst angegebene Spezialisierung ist der Fachberatertitel des Deutschen Steuerberaterverbands an eine Fortbildung und deren Nachweis gebunden. In dieser Übersicht stehen Kanzleien mit zertifiziertem Titel deshalb vor denen mit selbst angegebenem Schwerpunkt — die Herkunft der Angabe steht an jeder Karte.
Angaben am 12. September 2026 am Gesetzestext bzw. an der genannten Verwaltungsanweisung geprüft.
Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall — die steuerliche Würdigung hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
Zertifizierte Fachberater (DStV) zuerst, dann Kanzleien mit selbst angegebenem Schwerpunkt („nach eigener Angabe“ — kein zertifizierter Titel).
Sind alle Leistungen einer Arztpraxis umsatzsteuerfrei?
Nein. Befreit sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin (§ 4 Nummer 14 UStG); entscheidend ist der therapeutische Zweck der einzelnen Leistung. Individuelle Gesundheitsleistungen ohne Heilzweck, Gutachten für Dritte, Vorträge oder der Verkauf von Waren können umsatzsteuerpflichtig sein. Selbst hergestellte Zahnprothesen nimmt das Gesetz ausdrücklich aus.
Zahlt eine Praxis Gewerbesteuer?
In der Regel nicht: Die ärztliche Tätigkeit ist nach § 18 EStG freiberuflich. Voraussetzung ist, dass die Berufsträgerin oder der Berufsträger aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig bleibt. Bei größeren Einheiten, angestellten Ärzten oder gewerblichen Nebenleistungen ist diese Abgrenzung zu prüfen — sie entscheidet über die Steuerpflicht des gesamten Gewinns.
Was unterscheidet einen Fachberater für das Gesundheitswesen von einer Kanzlei mit Schwerpunkt Ärzte?
Der Fachberatertitel des Deutschen Steuerberaterverbands setzt eine absolvierte Fortbildung voraus und ist nachprüfbar. Ein „Schwerpunkt“ ist dagegen eine Selbstauskunft. Beides kann zu guter Beratung führen; in dieser Übersicht ist die Herkunft der Angabe an jeder Kanzlei ausgewiesen, damit Sie den Unterschied sehen.
Quellen
Alle auf dieser Seite genannten Beträge, Fristen und Steuersätze stammen aus diesen Fundstellen.
Stand der Prüfung: 12. September 2026.