§ 19 UStG: Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung
Die Umsätze bleiben steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25 000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100 000 Euro nicht überschreitet. Bei einer Gründung im laufenden Jahr gibt es keinen Vorjahresumsatz — maßgeblich ist dann die laufende Grenze. Der Verzicht auf die Regelung lohnt sich häufig bei hohen Anfangsinvestitionen, weil erst die Regelbesteuerung den Vorsteuerabzug eröffnet.
Quelle: § 19 UStG